Abteilungsleiterin
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Abteilungsleiterin im stationären Einzelhandel
Du hast fünf Jahre Berufserfahrung im Handel, darunter zwei Jahre als bestätigte Abteilungsleiterin mit fachlicher und disziplinarischer Verantwortung für bis zu 35 Mitarbeiter. Zusätzlich bist du geprüfte Handelsfachwirtin und Betriebswirtin, was deine fundierte Fachkenntnis und Führungskompetenz im Bereich Handel unterstreicht.
Staatlich geprüfte Betriebswirtin/ Master Professional Business Management