Unter Berücksichtigung des Landesgleichstellungsgesetzes Rheinland-Pfalz (LGG) ist die Besetzung der Stelle auch in Teilzeit möglich. Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Teilzeitkräften. Ein gewünschtes Teilzeitmodell wird im Einzelfall auf seine organisatorische Machbarkeit hin überprüft. Ihr