Die Stelle ist befristet für die Dauer der Elternzeit der Stelleninhaberin gemäß 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 TzBfG bis einschließlich 12.03.2029 zu besetzen. Träger des Landeszentrums zur Betreuung Blinder und Sehbehinderter ist der Freistaat Sachsen. Unsere Einrichtung besteht aus der mobilen Frühförderun