für den Fachbereich 40.70 Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Die Vergütung erfolgt bei entsprechender Eignung und Qualifikation nach den Bestimmungen des TVöD. Sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis nach dem HBesG mögl